Staatliche Zuschüsse für 2015 sichern bis 31.03.2015
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Wer wird gefördert ?
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- Kommunale Antragsteller = Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind.
- Einrichtungen und Betriebe, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige, öffentliche und kirchliche Träger von Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten.
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Was wird gefördert ?
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- LED Innen- und Hallenbeleuchtung incl. Steuer- und Regelungstechnik
- sofern die die Anbringung nicht durch geeignetes eigenes Personal erfolgen kann, wird die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal (incl. Demontage- und
Montagearbeiten) bezuschusst.
- sog. Retrofit-Leuchten (LED-Austauschlampen für bestehende Leuchtensockel) werden nicht bezuschusst.
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Förderkriterien
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- min 50% CO2-Emissionsminderung gg. der alten Beleuchtungsanlage
- min 5.000 € förderfähige Zuwendungen pro Projekt => Projektvolumen min. 16.667 €
- die Beleuchtungsanlage muss zu 100% im Eigentum des Antragstellers sein und min. 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben.
- das Vorhaben darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids beginnen. Dies gilt auch bei Vergabeverfahren.
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Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in Kraft bzw.
die Kommunen nennen im Antrag ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens. Das Vorhaben muss innerhalb des Bewilligungszeitraums begonnen, durchgeführt und abgeschlossen
werden
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In welcher Höhe wird gefördert?
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- Durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von 30% bei Innen- und Hallenbeleuchtung für die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beleuchtung.
- Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.
- max. 30% der Nettoinvestitionskosten (Installations- und Planungskosten)
- die Umsetzung der Maßnahme darf zum Förderantragstermin noch nicht begonnen haben.
- Das Netto-Investitionsvolumen muss zwischen 2.000 € und 30.000 € liegen.
- es muss sich um eine Umrüstung handeln. Neubauten werden in diesem Programm nicht bezuschusst.
---> Antrag
stellen bis 31.03.2015 ---> Wir
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