Staatliche Zuschüsse sichern bis 30.04.2015
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Wer wird gefördert ?
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- Unternehmen, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 100 Mio. € beträgt
- Unternehmen, die in den letzten 2 Jahren nicht mehr als 200.000 € Fördermittel aus anderen Förderprogrammen bezogen haben.
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Was wird gefördert ?
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- Bestehende Beleuchtungsanlagen, die auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden
- Die neue Beleuchtungsanlage beinhaltet eine Tageslicht- und Präsenzabhangige Steuerung
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In welcher Höhe wird gefördert?
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- max. 30% der Nettoinvestitionskosten (Installations- und Planungskosten)
- die Umsetzung der Maßnahme darf zum Förderantragstermin noch nicht begonnen haben.
- Das Netto-Investitionsvolumen muss zwischen 2.000 € und 30.000 € liegen.
- es muss sich um eine Umrüstung handeln. Neubauten werden in diesem Programm nicht bezuschusst.
---> Antrag
stellen bis 30.04.2015 ---> Wir
beraten Sie gerne